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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: flix (---.wco.wellcom.at)
Datum: 08.03.07 15:50
hallo
mich würde interesieren ob es ein gesetz auf taschengeldansrpuch gibt. also nicht nur, dass eltern für den unterhalt sorgen, sonder ob es eben ein gesetz gibt in dem steht ob man anspruch auf ein taschengeld hat.
also angenommen meine elter verdienen 1500 - 1800€ im monat (zusammen) und ich bin 16 jahre alt, in welcher höhe würde der anspruch stehen?
ich habe diesen beitrag im netz gefundn: http://www.welt-der-frau.at/index.htm?http://www.welt-der-frau.at/viewcat.asp?ID=56&cat=23
in dem grob steht, dass ein 14-19 jähriges kind einen taschengeldanspruch von 34€ im monat hat.
"Verdienen beide Elternteile, würden sich diese Beträge verdoppeln".
dieser satz kommt darin ebenfalls vor. was wäre also wenn ein elternteil arbeitet, der zweite nicht arbeitet (aus gesundheitlichen gründen), jedoch eine berufsunfähigkeitspension bekommt.
würden die 34€ deshalb verdoppelt werden?
thx for help
flix
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Autor: hobbyjurist (---.moosstrasse.xdsl-line.inode.at)
Datum: 12.03.07 16:40
mit dem o.a. link lässt sich das leich berechnen:
haushaltseinkommen (einkommen beider elternteile zusammen) 1500-1800 €
Davon 18% Unterhaltsverpflichtung = 270 - 324 €
Davon 10% Taschengeld = 27 - 34 €
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Autor: hobbyjurist (---.moosstrasse.xdsl-line.inode.at)
Datum: 12.03.07 16:46
achja- gilt nur wenn du einzelkind bist - hast du z.B. zwei geschwister eines <10J, eines >10J, so werden z.B.3% abgezogen, dann lautet die rechnung
haushaltseinkommen (einkommen beider elternteile zusammen) 1500-1800 €
Davon 18%-3%= 15% Unterhaltsverpflichtung = 225 - 270 €
Davon 10% Taschengeld = 22,50 - 27 €
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