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 Erhöhte Familienbeihilfe einklagen?
Autor: Martina (---.11.vie.surfer.at)
Datum:   05.03.07 16:12

Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es eine gute Chance gibt die erhöhte Familienbeihilfe einzuklagen?
Ich hätte schon seit 9 Jahren Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe, da ich querschnittsgelähmt bin und daher arbeitsunfähig. Ich bin daher in Invaliditätspension. Mein Unfall war als ich 19 Jahre alt war, deshalb mein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe, die sich auf 281,00 Euro im Monat beläuft.
Ich habe jetzt erst den Antrag gestellt, da mir diese Information vorher vorenthalten wurde und nur für 5 Jahre rückwirkend das Geld vom Finanzamt bekommen. Kann ich die restlichen 4 Jahre einklagen, und wie hoch sind da die Chancen? Der Streitfall wäre ca. 13.488,00 Euro!
Ich lebe am Existenzminimum, jedes Geld, das mit eigentlich von Rechts wegen zusteht, brauche ich dringend zum Leben!

Bitte gebt mir alle Informationen, die mir dabei helfen diese Sache zu klären und eventuell die Chancen auszurechnen die restlichen Jahre einzuklagen.

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Erhöhte Familienbeihilfe einklagen?
Autor: Jürgen (---.118.51.23.wireless.dyn.drei.com)
Datum:   15.01.09 21:18

Hallo,
Habe auch Invaliditätspension,bei mir das selbe Szenarium 5Jahre bekommen, 4Jahre nicht.Bin gerade beim Unabhängigen Finanzsenat,versuche zumindest eine Kulanzlösung.
Hast du versucht die restlichen 4 Jahre zu bekommen?
Lg



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