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 Kündigung? HILFE!
Autor: Anita (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum:   30.01.07 13:24

Guten Tag!
Ich habe seit 11.9.2006 ein Dienstverhältnis als Angestellte Teilzeit in einer Beschriftungsfirma. Branche Maler & Schilderhersteller. Heute habe ich die Kündigung ausgesprochen bekommen bzw. wir haben uns einvernehmlich getrennt.
Jetzt ist es so, daß ich 28 Wochen volle Beschäftigung brauche, um wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Das wäre bis 25.3.2007Wenn er mir heute die Kündigung ausspricht, wieviel Kündigungsfrist ist dann noch?(6 Wochen) Wir können das Dienstverhältnis doch erst zum Quartal lösen bzw. daß ich Ende März effektiv aus dem Unternehmen ausscheide, oder?
Wenn er mir die schriftliche Auflösung erst eine Woche später geben würde, hätte ich die 28 mit 6 Wochen Kündigungsfrist beisammen! Hab keinen Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen.
Bitte um HILFE im Gesetztesdschungel!

Danke an die rettenden Helfer!
Anita



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 Re: Kündigung? HILFE!
Autor: sybille (---.13.1.60.jm-data.at)
Datum:   09.02.07 09:43

Ich weiß nur, dass Kündigungsfristen oft im Kollektivvertrag geregelt sind. Bei uns waren es bei Angestellten 4 Wochen. Ich weiß aber nicht, ob 4 Wochen die Norm sind. Normalerweise macht man sich auch einen Termin aus, an dem der letzte Arbeitstag sein soll. Hat dir das dein Chef nicht mitgeteilt?
Am besten wäre es, wenn du dich an die Arbeiterkammer wendest. Die können dir bestimmt weiterhelfen, obwohl es ohne Arbeitsvertrag schwierig sein wird.



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 Re: Kündigung? HILFE!
Autor: Norbert (62.47.88.---)
Datum:   28.03.07 09:24

Hallo Anita!

Es ist ein bisschen schwierig auf Deine Frage einzugehen, da Du erstens schreibst, du bist gekündigt worden und in Folge dann, dass ihr euch einvernehmlich getrennt habt.
Dies sind zwei unterschiedliche Auflösungsfälle ...
Welche ist jetzt wirklich erfolgt?
Bei Kündigung ist natürlich eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese steht immer im Kollektivvertrag bzw. richtet sich diese bei Angestellten nach dem Angestelltengesetz (§ 20).
Bei einer einvernehmliche Auflösung gibt es keine Kündigungsfristen. Hier wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich vereinbart, wann das Ende des Dienstverhältnisses ist.



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