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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Chris (---.r-it.at)
Datum: 13.12.06 13:24
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Bitte um kostenlose Erstauskunft zu besagtem Problem.
Kurze Schilderung meines Problems:
20.11.2006
Einstieg auf der Website www.lebensprognose.com (war ein LINK einer Unternehmensgründungsplattform) und Befüllung der Felder, da ich angenommen habe, das die Auswertung gratis sei (war auf den 1. Blick nicht ersichtlich, dass es sich hiebei um ein kostenpflichtiges Service handelt.
21.11.2006
Übermittlung der Rechnung via e-mail von EUR 59,- mit der Aufforderung, den Betrag innerhalb von 7 Tagen anzuweisen.
1.12.2006
Übermittlung einer Mahnung via e-mail mit folgendem Vermerk:
Um hohe Inkasso- und Anwaltsgebühren zu vermeiden, nehmen Sie diese Mahnung ernst!
Nun habe ich am 6.12.2006 - auf Empfehlung von www.ombudsmann.at - eine schriftliche "Anforderung um Ausbuchung" an das Unternehmen vorbereitet und eingeschrieben versendet.
11.12.2006
e-mail von der Firma -> Widerruf abgelehnt!
Sehr geehrter Herr .....,
bevor Sie sich anmelden, sehen Sie auf der Website von Lebensprognose den Hinweis, dass es nach 14 Tagen Testzugang oder wenn Sie unsere Prognose vollständig abgeschlossen haben, zu einem Vertrag zwischen Ihnen und der Internet Service AG kommen wird, sofern Sie nicht rechtzeitig einen Widerruf zu uns geschickt haben.
Da Sie uns keinen Widerruf zugesandt haben wurde der Vertrag wie vereinbart abgeschlossen.
Zudem konnten Sie in den AGB, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, sehr gut lesen, dass der Betrag in Höhe von 59,- € zu leisten ist.
Nun meine Fragen:
Ist das aus Ihrer Sicht in dieser Situation die richtige Vorgangsweise und besteht Aussicht, dann von dem dubiosen Unternehmen in Ruhe gelassen zu werden?
Hier vollständigkeitshalber die Adresse des Unternehmens:
Internet Service AG
Boesch 63
6331 Huenenberg
SCHWEIZ
Vielen Dank für die Beantwortung
Chris
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