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 Alleinerbe
Autor: Mario Partell (---.tirol.surfer.at)
Datum:   25.10.06 15:02

Meine Mutter wurde als Alleinerbe im Testament ihres verstorbenen Vaters (Ehegattin vorhanden und am Leben) eingesetzt. Ihr Vater hinterlässt unter Anderem ein schuldenfreies Haus inkl. Grundstück. Die restlichen 7 Geschwister und die Ehegattin wurden auf den Pflichtteil gesetzt.
Nun meine Frage: Was passiert, wenn meine Mutter das Testament ausschlägt? Hat Sie dann trotzdem Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil?

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 Re: Alleinerbe
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   01.11.06 21:00

Abstrakt pflichtteilsberechtigte Personen (d.s. solche, die bei Nichtberücksichtigung im Testament gegen den Erben einen Pflichtteilsanspruch hätten), können gemäß § 808 Satz 3 ABGB ein testamentarisches Erbe "unter Vorbehalt des Pflichtteils" ausschlagen, d.h. sie haben dann nur Anspruch auf ihren (unbelasteten) Pflichtteil.

P.S.:
Der Pfichtteil ist allerdings nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.



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