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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Alexandra (---.kfunigraz.ac.at)
Datum: 19.10.06 16:27
Mein Freund ist Vater zweier Kinder. 1 Kind entstand aus einer 7jährigen LEbensgemeintschaft mit seiner Partnerin, welche seit 2 Jahren beendet ist. In der Beziehung entstanden große Differenzen zwischen der Mutter und den Schwiegereltern.
Grundlage für diesen Streit: Die Schwiegermutter gab dem ENkel eine leichte Ohrfeige, da dieser mit 3 1/2 Jahren sehr laut brüllte und der Schwiegermutter auf NAchfrage "was los ist" mit den Händen ins Gesicht haute. Diese Ohrfeige widersprach der Mutter immens, da diese ihr Kind völlig antiautoritär erzieht. Sie sprang auf, riss dem Sohn vom Sessel - der dann erst anfing zu weinen - und stürmte aus der Wohnung.
Ab diesem Zeitpunkt tolerierte die Mutter nur mehr einen Kontakt ihres Sohnes mit den Schwiegereltern in Begleitung von ihr bzw. dem Vater. Trotzdem war der mittlerweile 6jährige Sohn sehr gerne bei seinen Großeltern. Nach ENde der Beziehung verweigerte die Mutter dem Vater oft das SEhen des Kindes, es wurde aber "zum Wohl des Kindes" nie etwas gerichtlich vereinbart.
Nun zu meiner Frage: NAchdem die Mutter weiterhin das BEsuchsrecht verweigert und der Vater das Kind monatelang nicht sehen durfte, kann der Vater das BEsuchsrecht einklagen. Kann die Mutter Bedingungen für das Besuchsrecht festlegen? Im speziellen Fall: kann die Mutter verlangen, dass die Schwiegereltern keinen Kontakt zu dem Kind haben dürfen bzw. das Besuchsrecht nur unter ihrer "Aufsicht" genutzt werden darf? (Begründung: Schwiegereltern "schlagen" das Kind")
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Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum: 19.10.06 20:39
"NAchdem die Mutter weiterhin das BEsuchsrecht verweigert und der Vater das Kind monatelang nicht sehen durfte, kann der Vater das BEsuchsrecht einklagen."
Ja (falls das als Frage gemeint war); zum Procedere siehe ganz unten.
"Kann die Mutter Bedingungen für das Besuchsrecht festlegen?"
Nein, das kann nur das Gericht; die Mutter ist aber anzuhören, ebenso auch der Jugendwohlfahrtsträger.
(Außergerichtlich kann sie das natürlich, wenn sie die alleinige Obsorge hat und der Vater sich das gefallen läßt ...)
"Im speziellen Fall: kann die Mutter verlangen, dass die Schwiegereltern keinen Kontakt zu dem Kind haben dürfen bzw. das Besuchsrecht nur unter ihrer "Aufsicht" genutzt werden darf? (Begründung: Schwiegereltern "schlagen" das Kind")"
Siehe die vorherige Antwort.
Ob der Vater sich dran hält, falls das Gericht solche Anordnungen trifft, ist eine andere Frage.
Besuchsrechtsverfahren können durch formlosen Antrag eingeleitet werden, der beim Amtstag des zuständigen Bezirksgerichts (Wohnsitz des Kindes) mündlich zu Protokoll erklärt werden kann; rechtsunkundige unvertretene Parteien sind dabei von den Gerichtsorganen anzuleiten, d.h. Sie können zu diesem Anlaß auch alle Fragen zum Thema stellen.
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